über Tierrechte in Fabriken und deren Verletzung

Welche Rechte auf Freiheit besitzt Vieh amtlich?

1979 bestimmte der "Rat für das Wohl der Bauernhoftiere" (Farm Animal Welfare Council [FAWC]) - ein unabhängiges beratendes Organ des Europäischen Ausschusses - daß Zuchtvieh das Recht auf folgende 5 Freiheiten hat:
  1. Freiheit von Hunger und Durst - durch frisches Wasser sowie gesunde und energiereiche Nahrung.
  2. Freiheit von Unbehagen - durch eine angemessene und Schutz gewährende Umgebung, sowie durch einen komfortabelen Ruhebereich.
  3. Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit- durch Vorsorge sowie schnelle Diagnose und Behandlung.
  4. Freiheit, um normales Verhalten zu zeigen - durch ausreichend Raum, geeignete Einrichtungen und durch die Gesellschaft von Artgenossen.
  5. Freiheit von Angst und Leid - durch eine entsprechende Behandlung und Umgebung.

Wie werden diese minimalsten Rechte verletzt?

  • Schweine
  • Kühe
  • Legehennen und Mastküken

Schweine

Im Fall der Schweine sind diese Rechte immer verletzt, wenn:
  • sie für fast 24 Stunden am Tag im Dunkeln leben müssen (vielleicht 1 Stunde Licht um 9 Uhr morgens bekommen);
  • sie ohne Betäubung kastriert werden;
  • sie gepfercht sind zwischen zwei Gitter, so daß sie sich weder umdrehen noch selbst pflegen können;
  • sie nicht im Boden herumwühlen können;
  • sie keine mit Stroh bedeckten Ruheplätze haben, sondern nur vergitterte Böden;
  • sie im Ammoniak-Gestank ihres eigenen Mists leben müssen;
  • sie unter stressigen und brutalen Bedingungen im LKW zum Schlachthaus transportiert werden.
Es ist bewiesen, daß die Verbote in vielen Fällen mißachtet worden sind:
  • Raum für die Sau, um zu stehen, kleiner als 2 Meter (bei 61% der Fälle);
  • Zu kleine Bodenfläche für die Ferkel;
  • Weniger als zwei Drittel eines Schweinestalles abgeschlossen;
  • Es fehlt ein angemessenes Krankenzimmer (10%);
  • Die Schweine werden im Dunkel gehalten oder unter ungenügender Beleuchtung (13%);
  • Es fehlt ein Alarmanlage für mechanische Ventilation (32%);
  • Es fehlen Dinge zum Zeitvertreib (25%);
Im Fall der Kühe sind diese Rechte immer verletzt, wenn:
  • Kälbchen ihren Müttern sofort nach der Geburt weggenommen werden, um sonstwo gemästet zu werden;
  • sie nicht ins Freie oder auf die Weide können;
  • sie den ganzen Winter festgebunden sind.
Im Fall der Legehennen sind diese Rechte immer verletzt, wenn:
  • ihre Schnäbel gestutzt werden;
  • Hühner sich zum schlafen nicht niederhocken können und gezwungen sind in einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus zu schlafen, wodurch sie mehr Eier legen;
  • sie gezwungen sind ständig unnatürlich nah bei ihren Artgenossen zu leben, trotz der Hackordnung;
  • sie draußen nicht freilaufen können, herumscharren oder im Staub baden können;
  • sie gewaltsam in Kisten gesteckt und unter Streß zum Schlachthaus transportiert werden, wobei oft Knochen brechen.