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Logisch ist ein Verbot der Misshandlung
und Verstümmelung,
sowohl körperlich als psychisch: Coupieren, züchten
von Missgestalten, sowie klassische Zuchtmethoden
als genetische Manipulation, Verwahrlosen, Grausamkeiten
während des Transportes,
Tierversuche, Falschmachen der Hunde, bestimmte Formen
der Dressur (tanzende Bären), Bestialität, grausame Spiele mit Tieren, unnötiges blossstellen
an Lebensgefahr
(military)
Bioindustrie und Vergnügungsjagd reduzieren
Von der Situation wie der Bioindustrie wo Tiere
ihr ganzes Leben in unrechtmässiger Freiheit verbringen
müssen werden wenig Menschen Mühe" haben,
diese zu verbieten. Auch für das Töten der
Tiere zum Vergnügen haben glücklicherweise
wenig Menschen Verständnis. Schwieriger ist es,
wenn die Tiere nur kurze Zeit ihre Freiheit verlieren
oder ihr Wohlsein nur relativ kurze Zeit von Interesse
ist. Die Vergnügungsjagd ist ein solches Beispiel,
oder der Gebrauch der Tiere bei Vergnügungen. Eine
gesetzliche Einschränkung des Fischfangst, das
Schlachten der Tiere in der Viehzucht bis zu Methoden,
die das leiden der Tiere so kurz wie nur möglich
dauern lassen, wird ein grosses Problem sein. Wenn man
Tiere essen will, müssen sie wenigstens (so schnell
und effektiv) wie irgend möglich getötet werden. |
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| Wie steht es aber um den
Angel-Sport" oder Tauben-Sport"?
Die Einschränkung des Wohlseins der Tiere zum Zweck
der Rekreation verträgt sich nicht mit dem
Recht auf deren Freiheit. Müsste dergleichen auch
verboten werden, oder gibt es eine Möglichkeit
zur Aufklärung und Einsicht des Menschen? Anders
als bei der Vergnügungsjagd wobei das Töten
des Tieres zentral steht, ist die Intention des Anglers
meist beschränkt auf das Fangen des Fisches, danach
wird dieser wieder losgelassen. Der Fischer will ihn
nicht töten oder ihm Schmerzen zufügen. Sicher
ist das Fangen eines Fisches mit dem Haken oder dem
Netz eine Zumutung für den Fisch, wie kurz auch
immer.
Auch der Tauben-Sport" ist nicht auf das
Wohlsein der Tiere gerichtet, die Einschränkung
deren Freiheit sollte nur zu kurz wie möglich dauern.
Eine Entmutigung wird hier eher zu erreichen sein, als
ein Verbot.
Beim Angelsport könnte man denken an:
- Das nicht mehr Aussetzen der Fische, wäre
auch keine Faunaverfälschung.
- Das verbieten des Angelns für Jugendliche,
ohne Aufsicht eines Erwachsenen.
Beim Taubensport wäre zu denken an?
- Ein Maximum der Entfernung, Frequenz und Zeit,
die die Taube unterwegs ist,
- sowie eine Einschränkung finanzieller Art des
Teilnehmers.
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Daneben kann auch Unterweisung
auf Schulen durch Erwachsene unternommen werden zur
Mentalitätsveränderung mit der Botschaft:
- Tieren haben Recht auf Freiheit,
- kaufe kein überzüchtetes Haustier,
- sowie kein Exotisches,
- auch kein Haustier, dass im Käfig, Terrarium
oder Aquarium gehalten werden muss,
- nehmt kein junges Haustier, wenn du kleine Kinder
hast,
- nehmt kein Hobby, bei dem das Wohlsein des Tieres
zu kurz kommt.
Zum Schluss noch dieses: dass das Freilassen mit Gewalt
für Tiere nachteilig ist, da sie von der Versorgung
des Menschen abhängig sind. Dieses gilt weniger
aber auch für natürlich lebende Rinder und
Muflons in abgesonderten Gebieten.
Diese dürfen nicht verwahrlosen bei extremen Wetter
oder bei Krankheit. Auch hier ist der Mensch verantwortlich
für seine Tiere. Ebenso geht es bei dem Halten
exotischer Tiere in (privaten) Tiergärten, wenn
es nicht um die Verhinderung des Aussterben einer Art
geht, ist diese Form der Freilassung nicht ausreichend. |
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Wie sollen wir leben?
von Peter Singer
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Wozu Ethik?
von Helmut F. Kaplan
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