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Animal Freedom

 

 
Biologische Tierhaltung, Export und impfen Die Freiheit ist ein grundlegendes Recht Fünf Einwände gegen die Bioindustrie Haustierhaltung?
Ja oder Nein?
 
 



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Tiere haben Rechte, aber welche?

 

Tiere regeln ihr Zusammenleben untereinander, aber wissen nichts vor Rechten. Das Konzept „Recht" ist durch den Menschen erfunden. Warum sind bei uns Tierrechte im Gespräch?
Die Antwort ist einfach: Tierrechte sind dafür da, um dem Menschen Grenzen zu stellen. Wenn es diese Grenzen im Umgang mit dem Tier nicht gäbe, wären auch keine juristischen Konsequenzen möglich, für den Fall, dass andere Menschen diese Grenzen überschreiten. Tiere sind dem Menschen gegenüber verletzlich, der mehr macht besitzt. Menschen, die die Interessen der Tiere missbrauchen, müssten durch andere Menschen einem Gericht übergeben werden können, welches den Täter(in) zur Verantwortung zieht und evtl. Strafen auferlegt.

 
Warum sollte man Tieren Rechte zugestehen?
Auf welcher Basis müssten den Tieren Rechte zuerkannt werden?
Einige Konzepte für Tierrechte sind auf juristischer Basis nicht praktikabel
Zusammenfassung
Ist da wohl ein juristischer Ausgangspunkt der ausreicht und praktisch ist?
Wenn einige Personen die Grundrechte des Tieres verletzen, ist die Freiheit als Grundrecht noch brauchbar?
   
  Auch:
Ist der Besitz eines Tieres eigentlich nicht ein Gegensatz zum Recht auf Freiheit?
Der Einsatz für Tierrechte müsste finanziellen Vorteil bringen
Müssen alle Formen des unrechtmäßigen Handelns gegenüber den Tieren verboten werden?
     

Tierliebende Menschen gehen sehr unterschiedlich mit Tieren um:

  • Einige halten diese als Haustiere
  • Einige tierliebende Menschen finden sie lecker und essen sie auf
  • Einige verspüren sexuelle Erregung durch das Tier
  • Einige Menschen die Tiere lieben, lassen sie in Ruhe
 

Wie wir mit Tieren umgehen sollten, und welche Rechte wir ihnen zugestehen, hat mit Ethik zu tun.
Schon Albert Schweitzer sagte, dass Ethik im Barmherzigkeit wurzelt. Ohne Mitleid wird das Recht nicht umgesetzt in gerechtes Handeln. Diese Zusammenhänge werden in dem Artikel erklärt.

Das Konzept Tierrecht kann total unterschiedlich ausgelegt werden. Einige nehmen sich das Recht heraus Tiere zu Nahrung oder zum Zweck des Sports zu Töten. Andere Finden es unvertretbar auch nur das kleinste Tierchen ohne Grund zu töten.
Grundrechte gelten unabänderlich, es ist darum besonders wichtig diese sorgfältig zu formulieren. Man kann das so oder so sehen (negativ oder positiv formulieren).

     

Auf welcher Basis müssten den Tieren Rechte zuerkannt werden?

Den Tieren müsste diese Frage gestellt werden, aber leider ist van deren Seite keine brauchbare Antwort zu erwarten. Sie können nur auf indirekte Weise gegen eine schlechte Behandlung protestieren. Die Antwort kann darum nur durch den Menschen an den Menschen gegeben werden.

Konzepte, die in Frage kommen, als Basis für Tierrechte zu dienen, sind: intrensiker Wert, Wohlsein, Respekt, Freiheit, natürliches Betragen, Gleichheit, Mitleid usw.. Viele dieser Konzepte erscheinen brauchbar, sind es aber nur augenscheinlich, nämlich bei konkreten und praktischen Situationen. Darauf muss jedes Konzept beurteilt werden. Wichtig ist Deutlichkeit über die Ausgangspunkte wonach wir Tierrechte einstufen wollen.

 

 

Hier folgen einige dieser Ausgangspunkte:

  1. Rechte für Tieren müssen so formuliert werden, dass sie in der Praxis anwendbar sind sowohl auch der juristischen Kritik standhalten können.
  2. Tierrechte gelten für alle individuellen Tieren: aus freier Natur und Tierhaltung; Haustiere; Zuchttiere, aber auch Insekten.
  3. Tiere sind untereinander so verschieden, dass man ihre spezifische Art beachten muss.
  4. Tierrechte gelten für Menschen und Menschen müssen sich darauf berufen können. Tiere sind nicht an Pflichten gebunden.
  5. Der Tot nimmt eine besondere Position bei den Tierrechten ein: das Schlachten, die Reguliersjagd durch Sachverständige und die Berufsfischerei. Diese müssen so geregelt werden, dass der Tot für das Tier schnell und schmerzlos und nicht sinnlos ist (z.B. der nicht gewünschte Beifang).
    Dieses gilt auch für schädliche wirbellose Tiere, die nicht anders als durch Töten unschädlich gemacht werden können.
  6. Die Rechte der Tierart rangieren höher als die des Individuums (als eine Tier- oder Pflanzenart auszusterben droht, darf der Mensch deren Ausrottung verbieten). Auch muss verhindert werden, dass eine Tierart (Schwein und Lachs) in extremen Ausmaßen für den Export „produziert" oder gefangen werden, wobei Produktion und Fang, schon beinahe unumgänglich, durch Masse und dadurch nicht Tiergerecht geschehen kann, es dient auch nicht des wirklich nötigen Nahrungsbedürfnisses.
     

Einige Konzepte für Tierrechte sind auf juristischer Basis nicht praktikabel.

Ausgehend von intrensiker Wert und Respekt, so sind dies sehr gebräuchliche Begriffe, in der Praxis als unbestreitbares Tierrecht schwierig durchzusetzen, so ist es juristisch nicht vertretbar eine Frau z.B. zu verklagen weil sie ihren Schosshund nicht „respektvoll" behandelt. Oder: „Bauer, du musst Deine Hennen in Ehre halten". Man kann wohl die Menschen durch soziale Kontrolle dahin gehend aufklären mit dem Tier empfindsam umzugehen z.B. (bei Spielen mit lebenden Tieren, oder Exzessen im Zirkus auf Kosten der Tiere).
Die Schwierigkeit ist, genaue Richtlinien anzugeben, die den falschen Umgang mit den Rechten für das Tier ausschließen. Man kann Menschen nicht zwingen sich zivilisiert zu betragen, Man kann sie wohl aufklären.

Auch der Begriff „intrensiker Wert" ist nicht brauchbar als juristische Basis für Tierrechte, ausgenommen zum Schutz seltsamer Tiere nach dem Motto: „In diesem Gebiet lebt eine Tierart, die nirgends anders vorkommt". Keine Schweinehalter wird seine Tiere besser versorgen, weil es nach dem intrensiken Wert höher eingeschätzt wird. Dieser sorgt so gut für seine Tiere, wie er es ökonomisch verantworten kann.

 

Wenn wir den 2. Punkt nehmen, dann besteht die Gefahr, dass für jede Tierart eine besondere Regelung getroffen werden muss. Unter Tiere fallen Regenwürmer, auch Elefanten; Fische aber auch Insekten. Die Formulierung des Tierrechtes wird ziemlich allgemein gehalten werden, wobei für Haupteinteilungen von Tieren diverse Voraussetzungen geschaffen werden können.

Ein Beispiel hierzu:

  • Die Verfügbarkeit geeigneter Nahrung für ein Tier: Fleisch (Beutetier) oder Pflanzliche Nahrung
  • Solitär oder in Gruppenverband lebend.
  • Ein Gesundheitsrisiko für den Menschen oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit;
  • die Grosse und Art eines natürlichen Lebensgebietes.

Ein Tierrecht beinhaltet dass Tiere abhängig von ihrer Art die Möglichkeit haben und behalten ihr artspezifisches Betragen zeigen. Aber das sie es auch im Falle von „Schädlichkeit" ihre Freiheit eingeschränkt wird. Tiere, die nie ins Wasser kommen, haben nichts an garantierter Schwimmgelegenheit. Ein Lebensmöglichkeit für Wallfische kann sich nicht beschränken auf ein Schwimmbad. Wölfe lässt man nicht in ein Gebiet, wo die Möglichkeit von Mensch und Tier in Kontakt zu kommen mit Viehzucht sehr groß ist.
Landbauhaustiere müssen versorgt werden, Tiere in freier Natur bekommen keine Nahrung. Sowohl ökologische „Verschmutzung und Verwahrlosung" als auch „Faunaverfälschung" als Schutz gegen Abschuss Prädatoren oder das Einführen von Krankheiten muss verhindert werden.

     

Wenn wir sehen nach Dingen wie das Wohlsein von Tieren, ihre Intelligenz, Gefühle und Instinkt usw., dann muss man folgern, dass es beinahe unmöglich ist, hier für eine Lösung zu finden. Dann muss man die Frage beantworten: haben Fische Gefühl oder „haben Schweine oder ein Haustier Langeweile"? Diese Dinge sind nicht für alle Tieren mit 100% Sicherheit zu kontrollieren und können nicht als Grund dienen, worauf sich Tierrechte gründen. Wohl sind Konzepte brauchbar, wenn wir an Tierrechten in der Praxis arbeiten oder wenn wir an das Versorgungsprinzip denken, das heißt wir probieren die Schändung dieser Dinge so weit möglich zu vermeiden.
Über die Ausarbeitung in der Praxis später mehr, wenn der Ausgangspunkt für Tierrechte feststeht.

Die Bestrafung für Misshandlung der Tiere durch ihnen Schmerzen zu bereiten, ist schon im Gesetz geregelt, dagegen noch nicht das passive Misshandeln durch extreme Einschränkung in der Bewegungsfreiheit. Das ist ein Teil des Eingriffes vom Wohlsein des Tiers, welches noch nicht gesetzlich geregelt ist, hat aber mit Eingriff ins Tierrecht zu tun, den Tiere haben auch Grundrechte, wenn das menschliche Handeln bezüglich des Wohlseins der Tieren undeutlich ist. Hiermit weichen wir ab vom Philosoph Jeremy Bentham (1748-1832) welcher die Frage stellt „kann ein Tier leiden"? Die Möglichkeit um zu leiden, gibt dem Tier das Recht auf dieselbe Rücksichtnahme als dem Menschen, aber kein Tierrecht.

 

Zusammenfassend die Konzepte in ein Schema. In den Zellen wird angegeben wie die diversen Dinge im Verhältnis gesehen werden müssen. Ausgangspunkt ist, dass Tiere Rechte haben und das Ziel, dass zugestehen von Rechten ist die Garantie von ausreichenden Bedingungen für Wohlsein. Ein Beispiel, wie das Schema zu lesen ist: Emotionen haben zu tun mit Wohlsein nicht mit Rechten.

  Nichts zu tun mit Wohlsein Hat zu tun mit Wohlsein
hat nichts zu tun mit Tierrechte Intrinsiker Wert, Streicheln
Essmöglichkeit, Tierliebe, Schönheit, Intelligenz, Instinkt, Erinnerung, Naturschutz
Emotionen von Tieren,
Schmerz fühlen können, Langeweile
hat zu tun mit Tierrechten Respekt, Gleichheit, Interesse Freiheit, Natürliches Betragen

Es ist erstaunlich, zu sehen, dass die Dinge, die nichts zu tun haben mit Wohlsein, genau die Dinge sind, worin sich Tiere sehr vom Menschen unterscheiden und die Dinge, die wohl mit Wohlsein zu tun haben, für Mensch und Tier beinahe gleich sind.

Es ist wegen der wichtigen Aspekte, bei Wohlsein kein prinzipieller Unterschied zwischen Mensch und Tier und dies muss zum Ausdruck kommen in der Erkennung von Recht auf Freiheit für das Tier durch den Menschen.

     

Ist da wohl ein juristischer Ausgangspunkt der ausreicht und praktisch ist?

Brauchbar ist derselbe Ausgangspunkt der für Rechte des Menschen gehandhabt wird, nämlich Recht auf Freiheit. Freiheit ist ein paradoxal Konzept. Dies bedeutet, dass Grenzen formuliert werden müssen über Anfang und Ende der Freiheit, sonst wird das Konzept nicht ausführbar. Dazu der Begriff Freiheit in der Praxis müssen wir angeben was sie nicht ist: alles was die Freiheit des Tieres (um das natürliche Betragen zu zeigen) unmöglich macht, widersetzt sich gegen seine Rechte.
Das angeben von Grenzen gilt für Menschen wie für Tiere und ist gerade die Kraft des Konzeptes. Wir können an eine Untergrenze der Freiheit denken für ein Tier, aber auch an Physiker Grenzen (z.B. Zäune).

Ein wichtiger Vorteil der Freiheit ist, dass hier eine Obergrenze besteht, in der Pflicht, sich für die Tierrechte einzusetzen. Sobald das Recht auf Freiheit garantiert ist, fällt die Verantwortung des Menschen zum Teil weg, in Erwartung der weiteren Entwicklung.
Recht auf Freiheit für das Tier beinhaltet vor allem die Möglichkeit natürliches Betragen zu zeigen. Das und wie das Tier sich danach auf eigene und freie Art auslebt oder nicht, ist weniger wichtig, da es um das Kriterium seiner Rechte geht. Für Tiere in der freien Natur ist es ausreichend das natürliche Gleichgewicht ohne menschliches Eingreifen in der Natur zu garantieren. Für Haustiere oder Viehzucht ist es essentiell Sorge zu tragen, dass diese so viel wie möglich ihr natürliches Betragen ausleben können.
Was Recht auf Freiheit noch mehr beinhaltet, ist das Recht auf körperliche Integrität: keine unnatürlichen körperlichen Eingriffe bei Schnäbel kappen, keine Kastration von Ferkeln, genetische Manipulationen (wohl selektiv) oder extrem Durchzüchten z.B. (Kühe mit dicken Hinterteil, die mit Kaiserschnitt gebären).

 

Grenzen die man Tieren setzen kann ohne das Recht auf Freiheit zu sehr einzuschränken, sind:

  • Sterilisation und Kastration der Haustiere; separates Unterkommen der männlichen und weiblichen (Landbau) Haustiere zum Zweck der Geburtsregelung.
  • Zäune um Weiden und bei Strassen.
  • Euthanasie und Abtreibung bei gleichen Umständen wie beim Menschen mit welchen kein Kontakt möglich ist oder bei unerträglichem Leiden.

Wo bei jedem Tier die Grenze liegt, müsste ein Entwurf der Tierstudien aufzeigen. Wichtig ist das wir die Freiheit als Ausgangspunkt nehmen mit Blick auf das Tier, so das wir genau wissen, was dem Tiere zukommt.

Kompromisse sind möglich
Ein wichtiger Vorteil des Konzeptes Freiheit ist, dass es auch für Menschen brauchbar ist, die nicht einverstanden sind mit der äußersten Konsequenz.
Jemand, der zum Beispiel findet, dass Tiere nicht als Haustiere gehalten werden dürfen, wenn ihr Recht auf Freiheit eingeschränkt wird. Ein Gespräch mit jemanden der ein Haustier halt, ist es gut möglich, wenn es um die Umstände geht, woran sich ein Haustierhalter halten muss oder will. Wenn das auf einen Kompromiss hinausläuft, wird das Konzept Freiheit nicht unbrauchbar sondern um so stärker.

Ein anderer wichtiger Vorteil ist die direkte Kontrollierbarkeit. Wenn festgestellt ist welche Umstände die Freiheit des Tieres einschränken, ist in einem split-second festzustellen ob seine Freiheit Schaden leidet, während die übrigen Konzepte nur durch langwieriges Untersuchen festgestellt werden können.

     

Wenn einige Personen die Grundrechte des Tieres verletzen, ist die Freiheit als Grundrecht noch brauchbar?
Man könnte annehmen, dass es 2 Niveaus gibt:

  1. Gesetzliche Verletzung, die unter strengen Vorbehalten werden erlaubt
  2. Gesetzlich erlaubte Schändung.

Das halten von Haustieren und sie in bestimmten Masse Gebrauchen und Schlachten der Landbauhaustiere scheint inkonsequent zu sein mit Sicht auf die hier formulierten Rechte der Tiere. Auch für Tiere, die zum Schlachten gehalten werden, kann die Forderung gestellt werden, dass sie vor dem Schlachten so natürlich wie möglich leben konnten.
Wenn Tiere geschlachtet werden, oder Fische gefangen, so haben sie ein Recht auf einen schnellen schmerzlosen Tot. Auch kann man die Forderung stellen, wenn jemand die Freiheit eines Tieres einschränken will, dass hierdurch die Möglichkeit für ein natürliches Betragen nicht unterbunden werden darf. Eine solche Feststellung vergrößert die Möglichkeit für eine große gesellschaftliche Akzeptanz und geht eine wesentliche Botschaft aus.

Recht auf Freiheit als Ausgangspunkt ist die äußerste Konsequenz für weitere Zukunft.
 
 
Tierrechte von Helmut F. Kaplan   Tiere haben Rechte. Argumente und Zitate von A - Z von Helmut F. Kaplan
     
Wie sollen wir leben? Ethik in einer egoistischen Zeit von Peter Singer   Henry Spira und die Tierrechtsbewegung von Peter Singer
     
 
 
 
 
 
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