Ein ganz andere Art die Tierrechte zu
fördern ist es dafür zu sorgen das die Möglichkeit
auf Missbrauch sehr eingeschränkt wird. Dieses
kann gesetzlich auferlegt werden, dass der Mensch nicht
Eigentümer eines Tieres ist, wie der Mensch Eigentümer
eines (Dinges) ist. Wenn der Mensch ein Tier missbraucht,
müsste das Tier beschlagnahmt werden, ohne das
Recht auf Zurückgabe, sowie kein Recht auf Entschädigung,
also auch nicht auf ein anderes Tier. Dieses erscheint
wie bei Kindervormundschaft: der Mensch darf über
Handel und Wandel eines Tieres entscheiden, solange
er sich an die Vorschriften hält.
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| Rechte müssen kontrolliert
und durchgesetzt werden.
Der Staat müsste eine Instanz beauftragen,
die präventiv eingreifen kann, wenn das Wohlsein
der Tiere nicht genug berücksichtigt wird, z.B.
der Inspektionsdienst, der auch wieder kontrolliert
wird.
Die Vorschriften basieren dann auf dem Recht der Tiere
um die nötige Freiheit zu haben um nach (spezifischer)
Art) natürliches Betragen zu zeigen. Diese Vorschriften
können z.B. folgendermassen lauten:
- Kälber dürfen nicht von der Mutter getrennt
werden wenn sie alter sind als X tage oder jünger
als X tage.
- Kälber dürfen nicht separat gehalten
werden.
- Kühe sollten per Jahr maximal X Liter produzieren
dürfen.
- Bei kommerziellem Gebrauch der Haustiere für
die Zucht dürfen die Muttertiere nur X mal pro
Jahr Junge bekommen und die jungen Tiere müssen
zeitig an den Umgang mit Menschen gewöhnt werden.
- Truthähne dürfen per Stück nicht
schwerer als X kg. werden.
- Küken müssen minimal X cm2 zur Verfügung
haben.
- Schweine müssen in Gruppen leben können
mit maximaler Grösse und Auslauf nach draussen.
- Das Viehfutter sollte so ökologisch möglich
produziert werden
- Ein Verbot von
Ein- und Ausfuhr lebender Schlachttiere
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Als ein Viehhalter sich
nicht an diese Vorschriften hält, kann man im Zweifelsfall
zuerst eine Geldbusse auferlegen, mit der Verpflichtung
um diese Sache innerhalb eines bestimmten Termins zu
regeln. Tut er das nicht, und kommt seiner Pflicht nicht
nach, dann erfolgt Beschlagnahme, direkt und ohne Schadenregelung.
Die Behörde verkauft die Tiere dann an andere Tierhalter
oder lasst sie schlachten. Auf diese Weise wird Kontrolle
keine teure Sache und sind die Interessen der Tiere
ausreichend vertreten. Man kann damit rechnen, dass
dies eine vorbeugende Massnahme ist, und dergleichen
nicht oft wiederholt werden muss. Auch die Spritze"
an Tiere geben, die man nicht unterbringen kann, muss
verhindert werden. |