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Animal Freedom

 

 
Biologische Tierhaltung, Export und impfen Die Freiheit ist ein grundlegendes Recht Fünf Einwände gegen die Bioindustrie Haustierhaltung?
Ja oder Nein?
 
 



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Ist der Besitz eines Tieres eigentlich nicht ein Gegensatz zum Recht auf Freiheit?

 

Ein ganz andere Art die Tierrechte zu fördern ist es dafür zu sorgen das die Möglichkeit auf Missbrauch sehr eingeschränkt wird. Dieses kann gesetzlich auferlegt werden, dass der Mensch nicht Eigentümer eines Tieres ist, wie der Mensch Eigentümer eines (Dinges) ist. Wenn der Mensch ein Tier missbraucht, müsste das Tier beschlagnahmt werden, ohne das Recht auf Zurückgabe, sowie kein Recht auf Entschädigung, also auch nicht auf ein anderes Tier. Dieses erscheint wie bei Kindervormundschaft: der Mensch darf über Handel und Wandel eines Tieres entscheiden, solange er sich an die Vorschriften hält.

     

Rechte müssen kontrolliert und durchgesetzt werden.
Der Staat müsste eine Instanz beauftragen, die präventiv eingreifen kann, wenn das Wohlsein der Tiere nicht genug berücksichtigt wird, z.B. der Inspektionsdienst, der auch wieder kontrolliert wird.
Die Vorschriften basieren dann auf dem Recht der Tiere um die nötige Freiheit zu haben um nach (spezifischer) Art) natürliches Betragen zu zeigen. Diese Vorschriften können z.B. folgendermassen lauten:

  • Kälber dürfen nicht von der Mutter getrennt werden wenn sie alter sind als X tage oder jünger als X tage.
  • Kälber dürfen nicht separat gehalten werden.
  • Kühe sollten per Jahr maximal X Liter produzieren dürfen.
  • Bei kommerziellem Gebrauch der Haustiere für die Zucht dürfen die Muttertiere nur X mal pro Jahr Junge bekommen und die jungen Tiere müssen zeitig an den Umgang mit Menschen gewöhnt werden.
  • Truthähne dürfen per Stück nicht schwerer als X kg. werden.
  • Küken müssen minimal X cm2 zur Verfügung haben.
  • Schweine müssen in Gruppen leben können mit maximaler Grösse und Auslauf nach draussen.
  • Das Viehfutter sollte so ökologisch möglich produziert werden
  • Ein Verbot von Ein- und Ausfuhr lebender Schlachttiere
 

Als ein Viehhalter sich nicht an diese Vorschriften hält, kann man im Zweifelsfall zuerst eine Geldbusse auferlegen, mit der Verpflichtung um diese Sache innerhalb eines bestimmten Termins zu regeln. Tut er das nicht, und kommt seiner Pflicht nicht nach, dann erfolgt Beschlagnahme, direkt und ohne Schadenregelung. Die Behörde verkauft die Tiere dann an andere Tierhalter oder lasst sie schlachten. Auf diese Weise wird Kontrolle keine teure Sache und sind die Interessen der Tiere ausreichend vertreten. Man kann damit rechnen, dass dies eine vorbeugende Massnahme ist, und dergleichen nicht oft wiederholt werden muss. Auch die „Spritze" an Tiere geben, die man nicht unterbringen kann, muss verhindert werden.

 
 
 
 
 
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