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Welche Rechte auf Freiheit besitzt Vieh amtlich?
1979 bestimmte der „Rat für das Wohl der Bauernhoftiere“ (Farm Animal Welfare Council [FAWC]) – ein unabhängiges beratendes Organ des Europäischen Ausschusses – daß Zuchtvieh das Recht auf folgende 5 Freiheiten hat:
- Freiheit von Hunger und Durst – durch frisches Wasser sowie gesunde und energiereiche Nahrung.
- Freiheit von Unbehagen – durch eine angemessene und Schutz gewährende Umgebung, sowie durch einen komfortabelen Ruhebereich.
- Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit – durch Vorsorge sowie schnelle Diagnose und Behandlung.
- Freiheit, um normales Verhalten zu zeigen – durch ausreichend Raum, geeignete Einrichtungen und durch die Gesellschaft von Artgenossen.
- Freiheit von Angst und Leid – durch eine entsprechende Behandlung und Umgebung.
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Wie werden diese minimalsten Rechte verletzt?
- Schweine
- Kühe
- Legehennen und Mastküken
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Schweine
Im Fall der Schweine sind diese Rechte immer verletzt, wenn:
- sie für fast 24 Stunden am Tag im Dunkeln leben müssen (vielleicht 1 Stunde Licht um 9 Uhr morgens bekommen);
- sie ohne Betäubung kastriert werden;
- sie gepfercht sind zwischen zwei Gitter, so daß sie sich weder umdrehen noch selbst pflegen können;
- sie nicht im Boden herumwühlen können;
- sie keine mit Stroh bedeckten Ruheplätze haben, sondern nur vergitterte Böden;
- sie im Ammoniak-Gestank ihres eigenen Mists leben müssen;
- sie unter stressigen und brutalen Bedingungen im LKW zum Schlachthaus transportiert werden.
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Es ist bewiesen, daß die Verbote in vielen Fällen mißachtet worden sind:
- Raum für die Sau, um zu stehen, kleiner als 2 Meter (bei 61% der Fälle);
- Zu kleine Bodenfläche für die Ferkel;
- Weniger als zwei Drittel eines Schweinestalles abgeschlossen;
- Es fehlt ein angemessenes Krankenzimmer (10%);
- Die Schweine werden im Dunkel gehalten oder unter ungenügender Beleuchtung (13%);
- Es fehlt ein Alarmanlage für mechanische Ventilation (32%);
- Es fehlen Dinge zum Zeitvertreib (25%);
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Im Fall der Kühe sind diese Rechte immer verletzt, wenn:
- Kälbchen ihren Müttern sofort nach der Geburt weggenommen werden, um sonstwo gemästet zu werden;
- sie nicht ins Freie oder auf die Weide können;
- sie den ganzen Winter festgebunden sind.
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Im Fall der Legehennen sind diese Rechte immer verletzt, wenn:
- ihre Schnäbel gestutzt werden;
- Hühner sich zum schlafen nicht niederhocken können und gezwungen sind in einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus zu schlafen, wodurch sie mehr Eier legen;
- sie gezwungen sind ständig unnatürlich nah bei ihren Artgenossen zu leben, trotz der Hackordnung;
- sie draußen nicht freilaufen können, herumscharren oder im Staub baden können;
- sie gewaltsam in Kisten gesteckt und unter Streß zum Schlachthaus transportiert werden, wobei oft Knochen brechen.
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